12. Oktober 2026
Herbst der Proteste: PNOG bedroht ambulante Pflege und Tagespflege

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) schließt ambulante Dienste vom Sozialraumbudget aus und kappt die Finanzierung für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Das Pflegebündnis Mittelbaden ruft nicht mehr zum Herbst der Reformen auf, sondern warnt vor steigenden Eigenanteilen und dem Ende gewachsener Strukturen. Der Herbst der Proteste muss kommen!
In der öffentlichen Debatte dreht sich Pflege meist um Angehörige, die zu Hause pflegen, und Einrichtungen der stationären Langzeitpflege. Was dazwischen alles zusammenhält, ambualnte Pflege und Tagespflege, ignoriert Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). „Das veranlasst uns, den Herbst der Reformen in den Herbst der Proteste umzutaufen. Wir rufen alle auf, sich uns und dem Deutschen Pflegerat anzuschließen“, erklärt Valentina Wein, 2. Stv. Vorsitzende des Pflegebündnisses Mittelbaden und Inhaberin des Pflegedienstes Schwarzwaldpflege.
Der Entlastungsbetrag soll zum Sozialraumbudget werden, beschränkt auf anerkannte Alltagsangebote. Ambulante Pflegedienste und Tagespflegen fallen aus der Finanzierung. Pflegegrad 1 verliert seinen Leistungsanspruch. „Das trifft vor allem Menschen mit kleiner Rente, Tagespflege wird seltener genutzt. Beratung ersetzt keine praktische Hilfe“, so Wein. Zugleich entfällt die Verhinderungspflege als eigener Anspruch. Für die Kurzzeitpflege sind künftig 2.285 Euro im Jahr vorgesehen, bisher waren es bis zu 3.539 Euro. Damit geraten häusliche Versorgung und professionelle Dienste unter Druck.
Zudem wird Tariftreue zum Risiko: „Wer nach Tarif zahlt, hat beim Lohn keine Stellschraube. In der häuslichen Krankenpflege sollen Tarifsteigerungen 2027 nur noch zur Hälfte refinanziert werden“, zeigt sich Wein erschüttert. Die Rechnung lande am Ende bei den Kommunen: Die Bundesregierung schätzt die Mehrausgaben bei der Hilfe zur Pflege allein für 2028 auf rund 600 Mio. Euro.
Auch die Qualitätssicherung steht auf dem Spiel: Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI dürfen eine neue Pflegebegleitung nicht ersetzen. Hinzu kommt der Zeitdruck: Bei Inkrafttreten am 1. Januar 2027 bleiben nach dem Bundesratstermin am 18. Dezember nur zwei Wochen zur Umstellung.
Das Pflegebündnis Mittelbaden fordert daher:
- Ambulante Dienste und Tagespflegen ins Sozialraumbudget.
- Ausreichend Vorlaufzeit zwischen Verkündung und Inkrafttreten.



