16. Oktober 2026
Pflegebündnis mahnt Strukturkommission zu mutigem Systemumbau

Die Aufgaben der eingesetzten Strukturkommission gehen weit über die finanzielle Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung hinaus. Es geht um die Zukunft einer verlässlichen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.
Das Pflegebündnis Mittelbaden e.V. erwartet daher von der Strukturkommission mehr als eine kurzfristige Beitragssatzstabilisierung. Deutschland braucht eine grundlegende Reform der Versorgungsstrukturen.
Am Mittwoch hat das Kabinett die Pflegestrukturkommission ernannt. „Auch wenn uns die Zusammensetzung schwer enttäuscht hat, wünschen wir der Kommission eine glückliche Hand. Aber wir sagen auch: Wissenschaftliche Expertise ersetzt nicht die praktische Verantwortung für die Versorgung“, erklärt Peter Koch, Vorsitzender des Pflegebündnisses Mittelbaden e.V. und ergänzt: „Eine Reform ohne die Beteiligung der Pflegeprofession ist fachlich unzureichend.“
Die Zukunft der Langzeitversorgung lässt sich weder durch isolierte Leistungskürzungen noch durch bloße Veränderungen der Finanzierungsmechanismen sichern. Deutschland benötigt eine Reform, die professionelle Verantwortung stärkt, institutionelle Grenzen überwindet, regionale Versorgungsstrukturen entwickelt und die Finanzierung langfristig tragfähig gestaltet. „Die Versorgung muss vom tatsächlichen Versorgungsbedarf der Menschen aus gedacht werden“, so Koch.
Das Pflegebündnis Mittelbaden fordert daher:
- Beteiligung und Verantwortung der Pflegeprofession
- Pflegefachliche Verantwortung gesetzlich absichern und erweitern
- Wissenschaftlich fundierte Personalbemessung erhalten und weiterentwickeln
- Begutachtungsverfahren
- Sektorengrenzen überwinden und integrierte Versorgung ermöglichen
- Ambulante Dienste und Tagespflegen wirtschaftlich absichern
- Kommunale Versorgungsverantwortung stärken
- Finanzierungsbasis solidarisch verbreitern
- Pflegebedürftige vor finanzieller Überforderung schützen
- Wirtschaftlichkeit an der Versorgungswirkung messen
- Prävention und Rehabilitation verbindlich verankern
- Personalentwicklung und neue Kompetenzprofile fördern
- Versorgungssicherheit zum verbindlichen Reformmaßstab machen



