19. Januar 2023
Pressemitteilung
Neues Personalbemessungsverfahren
für die stationären Einrichtungen
Wie ernst ist es den Akteuren der Selbstverwaltung im Gesundheitswesenmit einer qualitativen Verbesserung der pflegerischen Versorgung, der Entlastungdes Pflegepersonals und der Umsetzung von (Aus-) Bildungsmaßnahmen ?

Laut Gesetz war die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wozu der GKV-Spitzenverband (Vertreter der Pflegekassen), die Spitzenverbände der Kommunen und Sozialhilfeträger, sowie die Verbände der Einrichtungsträger gehören, bis zum 30.06.2022 verpflichtet eine Bundesrahmenempfehlung für die Ausgestaltung der Landesrahmenverträge zu erstellen. Auf deren Basis werden die Vergütungsverhandlungen der Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger geführt. Stand Januar liegt diese noch nicht vor, wodurch eine Umsetzung zum 01.07.2023 kaum möglich erscheint.
Wir fordern die Selbstverwaltung auf ihrer gesetzlichen Verpflichtung umgehend nachzukommen und im Zweifel ein Einschreiten der Bundes- und Landesgesetzgeber!